Allgemeine Geschäftsbedingungen der Richter lighting technologies GmbH

1. Allgemeines / Gültigkeit

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Liefergeschäfte der Richter Lighting Technologies GmbH (nachfolgend Verkäuferin). Sie gelten mit Erteilung des Auftrages als vom Käufer rechtsverbindlich anerkannt. Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen bedürfen zur Verbindlichkeit für die Verkäuferin der schriftlichen ausdrücklichen Bestätigung seitens der Verkäuferin.

(2) Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn die Verkäuferin diese schriftlich (also nicht durch Schweigen) anerkannt hat oder anerkennt.

2. Vertragsabschluss:

(1) Alle Angebote sind freibleibend.

(2) Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer, die im Zeitpunkt des Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsabschlusses gültig ist, hinzukommt. Die Preise verstehen sich ab dem Herstellungsbetrieb der Verkäuferin ohne Kosten für die Verpackung, Fracht und anderer Versandkosten. Für Einzel-und Maßbestellungen werden Sonderzuschläge berechnet.

(3) Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen, insbesondere mit dem Außendienst der Verkäuferin, bedürfen zur Verbindlichkeit für die Verkäuferin deren schriftlicher Bestätigung.

(4) Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Mehrkosten, die durch die Umdisposition entstehen, sind vom Käufer zu tragen.

3. Lieferung und Lieferzeit:

(1) Die Verkäuferin ist zur Teillieferung berechtigt. Der Käufer erklärt sich mit unsortierten Teillieferungen einverstanden unter der Voraussetzung, dass die Nachlieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes nach dem Eingang der Teillieferung erfolgt.

(2) Fixgeschäfte werden in keinem Fall abgeschlossen. Bei den angegebenen Lieferzeiträumen handelt es sich um Zirkaangaben, die nur einen ungefähren Lieferzeitraum ausdrücken. Sollte im Einzelfall schriftlich eine Lieferfrist vereinbart werden, ist diese eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bei Fristablauf zum Versand gebracht ist oder wenn – sofern der Käufer abzuholen hat – ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

(3) Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Einflussmöglichkeiten der Verkäuferin entziehen und die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Erkrankungen, Störungen im Geschäftsbetrieb des Vorlieferanten), verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Die Verkäuferin teilt dem Käufer unverzüglich das Eintreten solcher Ereignisse mit, sobald sie feststellt, dass sie sich auf die Lieferfrist auswirken werden. Die Verkäuferin gibt hierbei gleichzeitig die voraussichtliche Dauer der benötigten Verlängerung der Lieferfrist an. an. Die Verkäuferin ist in den Fällen der Nichtverfügbarkeit auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch nicht Erfüllung eingetreten ist. Die Verkäuferin teilt dem Käufer unverzüglich nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit mit, falls sie vom Vertrag zurücktritt.

(4) Kommt die Verkäuferin in Lieferverzug, wird ohne Erklärung der Verkäuferin eine Nachlieferfrist von 20 Werktagen in Lauf gesetzt. Der Käufer kann nach ergebnislosen Ablauf dieser Nachlieferungsfrist vom Vertrag nur dann und zwar beschränkt auf den noch nicht erfüllten Teil der Lieferverpflichtung zurücktreten, wenn er der Verkäuferin nach Eintritt des Lieferverzuges schriftlich ankündigt, dass er nach fruchtlosem.
Verstreichen einer Nachfrist von mind. 20 Werktagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen wird. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer in diesem Falle (anstelle der Ausübung des Rücktrittrechtes) nur verlangen, wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ausnahmsweise ist der Käufer unter der vorgenannten Voraussetzung berechtigt, im Falle eines teilweisen Lieferverzuges der Verkäuferin, von dem ganzen Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Lieferverpflichtung zu verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages unter Anwendung eines strengen Beurteilungsmaßstabes für ihn kein Interesse hat.

4. Versendung und Gefahrenübergang:

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt ab dem Lager der Verkäuferin. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort des Lagers der Verkäuferin.

(2) Die Versandkosten trägt der Käufer.

(3) Mit dem Übergabe der Ware an den Käufer, Spediteur oder Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmtem Person oder Anstalt, spätestens jedoch bei Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Für Fehler bei der Verpackung der Ware, bei ihrem Versand, bei der Auswahl des Transportmittels und des Transportweges haftet die Verkäuferin nur, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(4) Zur Transportversicherung ist die Verkäuferin nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.

(5) Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Verkäuferin ist in diesem Fall berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.

(6) Nimmt der Käufer an ihn versandte Ware nicht oder nicht rechtzeitig ab, so hat der Käufer die sich hieraus ergebenden weiteren zusätzlichen Transportkosten, sowie entstehenden Lagerkosten zu tragen. Diese werden ihm gesondert gegenüber berechnet.

5. Gewährleistung:

(1) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Er hat der Verkäuferin gegenüber alle Mängel und Beanstandungen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich gegenüber anzuzeigen, sowie die Mängel und Beanstandungen durch ein Foto zu belegen und nachzuweisen.

(2) Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Käufer eigenmächtig Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat, veranlasst oder durch Dritte geduldet hat. Bei nicht Einhaltung der vorgegebenen Anwendungsbereiche zum erworbenen Artikeltyp und der vorgegebenen Verarbeitungsrichtlinien, schließt die Verkäuferin jegliche Gewährleistung und Produkthaftung aus.

(3) Handelsübliche und/oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht und Maße der Ausführung und des Designs berechtigen nicht zu Mängelrügen und führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, dass die Einhaltung derselben ausdrücklich vereinbart worden ist.

(4) Bei Sachmängeln ist die Verkäuferin zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, die Lieferung mangelfreier Ersatzware binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ersatzware bei der Verkäuferin. Die Rücksendung der Ware ist nur zulässig, wenn die Verkäuferin sich hiermit einverstanden erklärt hat. Wählt die Verkäuferin die Nachbesserung oder Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten hinsichtlich der Ware, bei welcher die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm geschuldeten Kaufpreis darf der Käufer wegen etwaiger Sachmängel und Unvollständigkeiten nur in Ansehung des Teilbetrages geltend machen, den er für die mangelhaften oder fehlenden Teile bei ordnungsgemäßer Lieferung schulden würde. Eine weitgehende Vorenthaltung der Zahlungen gegenüber der Verkäuferin berechtigt diesen, die Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht bis zum Eingang dieser Zahlungen zu verweigern.

( 6 ) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Fristen nach § 478 BGB bleiben davon unberührt.

( 7 ) Erweist sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt, trägt der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Des Weiteren trägt der Käufer eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro pro Artikel, die ihm von der Verkäuferin bei der Rücksendung der Ware in Rechnung gestellt wird, soweit nicht der Käufer den Nachweis erbringt, dass ein geringerer Aufwand als die berechnete Pauschale entstanden ist.

6. Haftung:

(1) Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Verkäuferin oder ihres gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Sollte die Verkäuferin aufgrund besonderer Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz haften, so ist der von der Verkäuferin zu leistende Schadensersatz der Höhe nach auf höchstens 100 % des Lieferwertes und auf den Schaden beschränkt, den die Verkäuferin bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten

Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung oder der sonstigen zum Schadensersatz verpflichtenden Handlungen konkret hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Verzögerung ist der Schadenersatz außerdem auf höchstens 0,5% des Lieferwertes für jede vollendetet Woche des Verzuges begrenzt.

(3) Die Haftung der Verkäuferin für Aufwendungen im Rahmen von Aus- bzw. Einbauten nach § 439 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot:

(1). Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug.

(2) Alle durch die Entgegennahme von Wechsel oder Schecks entstehenden Kosten, insbesondere Diskontspesen und –zinsen, gehen zu Lasten des Käufers.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin ohne besondere Ankündigung und Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 12 % p.a. zu berechnen. Für jede Mahnung hat die Verkäuferin Anspruch auf eine Mahngebühr von 5,00 Euro.

(4) Ferner sind bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offen stehenden Forderungen, auch aus Wechsel, ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit sofort fällig. Die Verkäuferin ist weiterhin berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten, Lieferungen einzustellen, von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachnahme vorzunehmen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Wegnahme sämtlicher unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware berechtigt, auch wenn Teilzahlungen geleistet sind. Alle Kosten zur Fortnahme gehen zu Lasten des Käufers. Die zurückgenommenen Waren werden zum Zeitwert auf die Restforderung verrechnet.

9. Umtausch

(1) Ein Umtausch der Ware ist ausgeschlossen.

(2) Sollte die Verkäuferin im Einzelfall ausnahmsweise einem Umtausch schriftlich zustimmen, ist vom Käufer an die Verkäuferin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwertes der umgetauschten Ware zu bezahlen, zzgl. zum weiter anfallenden Porto und den weiter anfallenden Verpackungskosten. Nach Rücksendung der umzutauschenden Ware erfolgt eine Prüfung durch die Verkäuferin, ob diese fehlerfrei und neuwertig ist. Sofern dies der Fall ist erfolgt durch die Verkäuferin eine Gutschrift in Höhe des Netto-Warenwertes zu Gunsten des Käufers , der bei einer weiteren Bestellung/ weiteren Bestellungen durch den Käufer zu seinen Gunsten von der sich ergebenden Rechnungssumme in Abzug gebracht wird. Eine Auszahlung des Gutschriftsbetrages erfolgt in keinem Fall.

10. Exklusivität

(1) Die Verkäuferin erteilt grundsätzlich keine Exklusivzusagen.

(2) Sollte im Einzelfall eine Exklusivitätszusage getroffen werden, so gilt diese ausschließlich und erst dann, sofern sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurde.

11. sonstige Bestimmungen:

(1) Die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag sind nicht übertragbar.

(2) Durch den Verkauf der Waren von der Verkäuferin werden keine gewerblichen Schutzrechte jedweder Art an den Käufer übertragen. Diese verbleiben bei der Verkäuferin.

(3) Die Verkäuferin speichert und verarbeitet Daten im Rahmen der Zulässigkeit der Datenschutzgrundverordnung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Käufers und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Bestellung und für die beidseitige Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.

12. Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Amts- / Landgericht/ Kammern für Handelssachen, am Geschäftssitz der Verkäuferin, wenn beide Parteien Kaufleute sind. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

13. Rechtswahl:

Es gilt, auch für den Fall, dass der Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, für den Vertrag ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN- Kaufrechtes. Dies ist auch ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob sich der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässige Käufer bei dem Abschluss des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt mit der Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt hat.

14. Rechtsgültigkeit:

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

Stand : Oktober 2021